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§1
Geltungsbereich & Abwehrklausel
1) Für die über den Online-Shop Cala Beschläge begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops Thomas Cala (nachfolgend „Cala Beschläge“) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht gesondert widersprochen wird. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Cala Beschläge und den Kunden schriftlich vereinbart wurden, unter dem Hinweis, dass es sich um abweichende Regelungen handelt.

3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder von den Verkaufsbedingungen von Cala Beschläge abweichende Vorschriften des Kunden sind ebenfalls nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Cala Beschläge schriftlich genehmigt wurden.
§2
Zustandekommen des Vertrages
1) Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

2) Durch das Absenden der Bestellung im Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

3) Cala Beschläge bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Eingangsbestätigungs-E-Mail. Diese stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Cala Beschläge dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist.

Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn Cala Beschläge die Bestellung versendet und dem Kunden den Versand mit einer weiteren E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande.

Eine Ausnahme hiervon bildet die Zahlweise Vorkasse. Bei der Zahlweise Vorkasse kommt der Kaufvertrag mit der Auftagsbestätigungs-E-Mail zustande.

4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§3
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§4
Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
§5
Lieferung
1) Die Lieferung erfolgt gegen entsprechende Kostenübernahme innerhalb Deutschlands. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandpauschale, deren Höhe bei jeder Lieferung gesondert vom Kaufpreis ausgezeichnet ist. Cala Beschläge versendet seine Ware ausschließlich als versichtertes Paket über DHL Go Green.

2) Unsere Liefermöglichkeiten stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware bei unseren Lieferanten. Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Per Vorkasse entrichtete Zahlungen werden entsprechend ganz oder teilweise erstattet. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden in diesen Fall nicht zu.

3) Liefertermine und Lieferfristen gelten nur dann als vereinbart, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
§6
Transportschäden
1) Bei Anlieferung erkennbarer offensichtliche Schäden an der Verpackung oder am Inhalt hat der Kunde sofort beim Spediteur/Zusteller zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist Cala Beschläge unverzüglich über die Schäden zu informieren.

2) Für Verbraucher führt ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Pflichten nicht zu einem Verlust der Gewährleistungsrechte.

3) Ein Unternehmer hat eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach Erhalt der Ware. Der Unternehmer hat schriftlich oder per E-Mail bei Cala Beschläge entdeckte Mängel unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls entfällt eine Gewährleistung gem. § 7 für diese Mängel.
§7
Mängel
1) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonne oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind natürliche Vorgänge wie die Oxidation (Patinabildung) von Messing und anderen Metallen.

2) Der Kunde ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, Cala Beschläge schriftlich mitzuteilen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar.

3) Der Kunde ist verpflichtet, die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, für den Anbieter zur Sichtung bereitzuhalten.

4) Dem Kunden steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei der Kunde das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.

5) Cala Beschläge kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

6) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder von uns endgültig verweigert wurde.

7) Wählt der Kunde nach Abs. (6) den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

8) Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
§8
Haftungsausschluß
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat Cala Beschläge dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Vom Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cala Beschläge, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Cala Beschläge haftet laut Produkthaftungsgesetz für nicht fehlerfreie Beschläge. Hierzu ist Voraussetzung, dass die Beschläge ordnungsgemäß und fachgerecht montiert wurden.

Da sämtliche Beschläge von Cala Beschläge von Hand gefertigt wurden, können Produktionsfehler im Toleranzbereich auftreten, kleine Unregelmäßigkeiten in der Oberflächenstruktur sind ebenfalls möglich und normal. Bei Fehlern mit Auswirkung auf die technische Funktion steht Cala Beschläge mit Beseitigung bzw. Austauschlieferungen gerade.
§9
Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber Cala Beschläge zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung von Cala Beschläge ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§10
Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§11
Datenschutz
Cala Beschläge verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Datenschutzpraxis von Cala Beschläge steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).
§12
Widerrufsbelehrung
1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (bzw. bei Teillieferung die letzte Ware) in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Cala Beschläge
Thomas Cala
Seestraße 5
17091 Kriesow

rueckgabe@calabeschlaege.de
Fax: 0049 (0) 39600 29 114
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Auch zum Download als PDF unter http://www.cala-beschlaege.de/widerruf abzurufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsr echts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2) Rückgabefolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standar dlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur de ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

3) Ausnahmen vom Widerrufsrecht Ausgeschlossen vom Umtausch und Widerrufsrecht sind Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, z.B. nach Kundenwunsch gefertigte Beschläge oder vom Shop-Angebot abweichende Oberflächenbehandlungen und -Legierungen.
§13
Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Cala Beschläge und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Cala Beschläge ist der Sitz von Cala Beschläge, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§14
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.